Hinweise zum Eigentumswechsel
Veranlagungsgrundlage ist der Besitzstandsnachweis der Katasterverwaltung nach dem Stand vom 01. Januar 2023.
Veräußerungen von Grundstücken (grundbuchliche Eintragung bis zum 31.12.2022) werden automatisiert von der Katasterverwaltung mitgeteilt. Bei Eintragungen nach dem 01.01.2023 ist noch der ursprüngliche Eigentümer für das Jahr 2023 beitragspflichtig.